Flohmarktordnung

  • Das Betreten des Flohmarktgeländes ist für Verkäufer und Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird diese anerkannt.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist unverzüglich nachzukommen. Dem Veranstalter obliegt das Hausrecht , Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können einen Platzverweis und ggf. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen. Der Veranstalter behält sich vor , einen Platzverweis nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.
  • Auf- und Abbau / Öffnungszeiten
  • Aufbauzeiten: 08:30 – 10:00
  • Öffnungszeiten der Veranstaltung für Besucher: 10:00 – 15:00
  • Abbauzeiten: 15:00 – 16:00
  • Nichteinhaltung der Auf- und Abbauzeiten kann vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden!
  • Für Unfälle, Personen- oder Sachschäden, Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Witterungsbedingt kann Rutschgefahr, durch Regen ,Eis und Schnee im Eingangsbereich bestehen . Jeder Verkäufer und Besucher betritt das Flohmarktgelände  auf eigene Gefahr. Anbieter und Besucher haften für sich selbst. 
  • Der eigene Müll ist von jedem Aussteller ausnahmslos mitzunehmen , da ansonsten eine Strafe von €  250,00 an den Veranstalter zu entrichten ist.
  • Werbemaßnahmen (bspw. Flyern) sind am eigenen Stand uneingeschränkt (im Rahmen des ordentlichen Veranstaltungsbetriebes), beziehungsweise in den Veranstaltungsräumlichkeiten nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
  • Die mitgebrachten Waren müssen dem Kriterium Popkultur entsprechen. Zum Beispiel: Anime & Manga, J-Fashion, Marvel, Disney, Sherlock, Dr. Who, My Little Pony und dergleichen.
  • Waren, die als „ab 18“ angesehen werden können, sind außerhalb der Reich- und Sichtlinie von Kindern zu platzieren.