- Das Betreten des Flohmarktgeländes ist für Verkäufer und Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird diese anerkannt.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist unverzüglich nachzukommen. Dem Veranstalter obliegt das Hausrecht , Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können einen Platzverweis und ggf. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen. Der Veranstalter behält sich vor , einen Platzverweis nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.
- Auf- und Abbau / Öffnungszeiten
- Aufbauzeiten: 08:30 – 10:00
- Öffnungszeiten der Veranstaltung für Besucher: 10:00 – 15:00
- Abbauzeiten: 15:00 – 16:00
- Nichteinhaltung der Auf- und Abbauzeiten kann vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden!
- Für Unfälle, Personen- oder Sachschäden, Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Witterungsbedingt kann Rutschgefahr, durch Regen ,Eis und Schnee im Eingangsbereich bestehen . Jeder Verkäufer und Besucher betritt das Flohmarktgelände auf eigene Gefahr. Anbieter und Besucher haften für sich selbst.
- Der eigene Müll ist von jedem Aussteller ausnahmslos mitzunehmen , da ansonsten eine Strafe von € 250,00 an den Veranstalter zu entrichten ist.
- Werbemaßnahmen (bspw. Flyern) sind am eigenen Stand uneingeschränkt (im Rahmen des ordentlichen Veranstaltungsbetriebes), beziehungsweise in den Veranstaltungsräumlichkeiten nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
- Die mitgebrachten Waren müssen dem Kriterium Popkultur entsprechen. Zum Beispiel: Anime & Manga, J-Fashion, Marvel, Disney, Sherlock, Dr. Who, My Little Pony und dergleichen.
- Waren, die als „ab 18“ angesehen werden können, sind außerhalb der Reich- und Sichtlinie von Kindern zu platzieren.